Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Ambühl Schreinerei AG
1. Ausschliesslicher Geltungungsbereich
Für alle Aufträge der Ambühl Schreinerei AG gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) sofern zwischen ihr und dem Kunden nichts anderes vereinbart wird. Diese AGB haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden.
Sollte es sich herausstellen, dass eine Bestimmung der vorliegenden AGB ganz oder teilweise ungültig ist, so tritt an deren Stelle eine zwischen den Parteien zu treffende Regelung, die rechtlich und wirtschaftlich soweit als möglich der ungültigen Bestimmung entspricht.
2. Planung und Offertstellung
Offerten mit Leistungsbeschrieb der zu erstellenden Produkte und/oder zu erbringenden Dienstleistungen (nachfolgend: Produkte) werden durch Ambühl Schreinerei AG aufgrund der Anforderungsdefinitionen des Kunden erstellt.
Das Erstgespräch und die erste Offerte sind in der Regel kostenlos. Weitere Vorschläge, Beratungen, Abklärungen und Offertbereinigungen sind kostenpflichtig. Insbesondere werden Besichtigungen vor Ort zusätzlich und zu den vollen Kosten verrechnet.
Die Gültigkeit der Offerten beträgt dreissig Tage, sofern keine andere Frist ausdrücklich festgelegt ist. Ambühl Schreinerei AG ist nicht verpflichtet, auf später eintreffende Offert-Annahmen einzutreten.
3. Urheberrechte
Die Angebote, Zeichnungen, Pläne und Muster sowie die Spezifikationen der schriftlichen Offerte bleiben Eigentum der Ambühl Schreinerei AG. Sie dürfen Dritten nicht zur Kenntnis gebracht oder anderweitig verwendet werden. Namentlich dürfen Offerten, auch bei Abdeckung der kommerziellen Bedingungen, nicht zur Einholung von Konkurrenzofferten verwendet werden.
Fotos und Publikationen der durch Ambühl Schreinerei AG ausgeführten Arbeiten bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch Ambühl Schreinerei AG.
4. Werkvertrag/Bestellung/Produktion
Bestellung Die Bestellung und die zum Bestellzeitpunkt vorhanden Kenntnisse und Informationen bewirken den Werkvertrag und bilden die Basis für beide Werkvertragspartner zur verbindlichen Vertragserfüllung. Der Leistungsumfang basiert auf der Auftragsbestätigung.
Die Zustimmung des Kunden zur Auftragsbestätigung erfolgt durch dessen Unterzeichnung und Rücksendung der Auftragsbestätigung an Ambühl Schreinerei AG. Änderungen, die erfolgen nachdem der Kunde die Auftragsbestätigung gegengezeichnet hat, werden durch Ambühl Schreinerei AG dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Sie gelten als vom Kunden akzeptiert, wenn er ihnen nicht innerhalb von zehn Tagen schriftlich widerspricht. Bestellungsänderung Erfordert eine Bestellungsänderung die Anpassung einer vertraglichen Frist, so hat die Ambühl Schreinerei AG Anspruch auf eine angemessene Erstreckung der Frist.
Regiearbeiten und zusätzliche Arbeiten nach Aufwand
Dadurch verursachte Aufwände, Unterbruchs- und Etappierungkosten/– spesen und Mehrleistungen werden aufgrund erstellter Rapporte verrechnet.
Mehr und Minderleistungen werden gegenüber den Grundleistung abgegrenzt und separat ausgewiesen.
Erfüllungstermine
Der Liefertermin richtet sich nach der Auftragsbestätigung.
Erfordert eine Bestellungsänderung die Anpassung einer aus dem Terminprogramm hervorgehenden Frist, kann durch Bauverzug vor Ort der geplante Liefertermin nicht eingehalten werden, oder ist eine Zahlung des Kunden nicht rechtzeitig erfolgt, so hat Ambühl Schreinerei AG Anspruch auf eine angemessene Erstreckung der Frist zur Erbringung der eigenen Leistung.
Überdies hat Ambühl Schreinerei AG Anspruch auf Erstreckung der vereinbarten Fristen, wenn sie an einer verzögerten Erfüllung kein Verschulden trifft und sie die erforderlichen und zumutbaren zusätzlichen Vorkehrungen für eine beschleunigte Erfüllung getroffen hat. Zu solchen, nicht verschuldeten Ereignissen zählen insbesondere Fälle höherer Gewalt, Störungen des Arbeitsfriedens, Arbeitskräftemangel infolge allgemeiner marktwirtschaftlicher Veränderungen, Liefer-/Transportstörungen oder die Überschreitung von Normwerten örtlicher Gegebenheiten (etwa bezüglich Feuchtigkeit).
Entstehen der Ambühl Schreinerei AG zufolge nicht von ihr verschuldeter Terminverzögerungen zusätzliche Kosten (Annulationskosten, Transport- pesen, Umtriebe, etc.) sind diese vom Auftraggeber zu erstatten.
5. Preise & Zahlungskonditionen
Preise
Werkpreis als Einheitspreis Die Einheitspreise basieren auf den offerierten Stückzahlen pro Position.
Werkpreis als Abrechnungspreis Der Abrechnungspreis wird anteilsmässig in Prozent (%) derObjekt-Gesamtsumme (z.B. bei Projekthonoraren) berechnet.
Werkpreis nach Aufwand (Regie) Ohne vorgängige individuelle Vereinbarung gelten die Regieansätze des VSSMin CHF/h
In den Regieansätzen ist die Benutzung von Servicewagen, Kleinmaschinen und von Spezialwerkzeugen nicht inbegriffen.
Ausmass
Mehr- Mindermengen Weicht die auszuführende Gesamtmenge um mehr als +/- 20% von der offerierten Menge ab, wird ein neuer Einheitspreis festgelegt auf der Preisbasis der Offerte.
Kostengrundlage Im Vertrag nicht vorgesehene oder geänderte Leistungen sind auf der Basis der ursprünglichen Kostengrundlage zu vereinbaren
Die Reisezeit wird als normale Arbeitszeit ohne Überzeitzuschlag verrechnet.
Zahlungskonditionen
Sofern in der Auftragsbestätigung nicht abweichend festgehalten, sind folgende Teilzahlungen fällig:
- 30% der Vertragssumme bei Vertragsabschluss
- 30% der Vertragssumme bei Montagebereitschaft
- 35 der Vertragssumme nach Fertigstellung der Arbeit / Montage
- 5% der Vertragssumme 30 Tage nach Schlussrechnungstellung, Restbetrag
Allfällige Überweisungsspesen sind vollumfänglich vom Kunden zu bezahlen. Die Berufung auf Mängel entbindet nicht von der Pflicht zur Einhaltung der Zahlungsfristen. Für nicht vertragsgemäss geleistete Zahlungen wird ein Verzugszins von 9% auf der zur Zahlung fälligen Summe verrechnet.
6. Sicherheiten
Rückbehaltrecht
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder verschlechtern sich seine finanziellen Verhältnisse, ist Ambühl Schreinerei AG berechtigt, ihre Leistungen so lange zurückzubehalten bzw. mit der Erfüllung zuzuwarten, bis die Kosten der von ihr zu erbringenden Vertragsleistung bezahlt oder sichergestellt sind.
Rücktrittsrecht
Wird die Ambühl Schreinerei AG innerhalb einer angemessenen Frist auf ihr Begehren nicht sichergestellt, so kann sie gegen volle Schadloshaltung vom Vertrag zurücktreten.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung der Schlussrechnung verbleiben die Produkte im Eigentum der Ambühl Schreinerei AG. Die Eintragung im Eigentumsvorbehaltsregister bleibt vorbehalten.
7. Bauabnahme und Mängel
Prüfpflicht. Abnahme aller vom Unternehmer ausgeführten Arbeiten sind sofort nach Fertigstellung und Anzeige der Vollendung vom Besteller oder von der Bauleitung im Beisein von Ambühl Schreinerei AG zu kontrollieren.
Mängel sind innert 5 Tagen an Ambühl Schreinerei AG als Mängelrüge schriftlich mitzuteilen. Ansonsten gilt das Werk als mängelfrei genehmigt. Vorbehalten bleiben die verdeckten Mängel.
Risikoübergang. Mit der förmlichen Abnahme des Werkes oder durch die Inbetriebnahme beziehungsweise den uneingeschränkten Gebrauch trägt der Besteller das Risiko für die Beschädigung und für den Untergang (Verlust) des Werkes.
Haftpflicht. Nach erfolgter Bauabnahme kann Ambühl Schreinerei AG für durch Dritte verursachte Schäden nicht mehr haftbar gemacht werden.
Mängelbehebung. Die Rechte zur Behebung der Mängel sind:
- Instandstellung (Reparatur)
- Preisnachlass (Minderung)
- Rückritt, Rückbau (Wandelung; ist bei Werkverträgen nur in absoluten Ausnahmefällen möglich)
8. Garantieleistungen
Grundsätzlich
Ambühl Schreinerei AG garantiert, alle Leistungen fachgerecht, nach Massgabe der Auftragsbestätigung zu erbringen. Mängel müssen vom Kunden während der Garantiefrist unverzüglich nach deren Entdeckung bei der Ambühl Schreinerei AG schriftlich gerügt werden. Die Haftung für indirekte und Folgeschäden ist - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.
Ambühl Schreinerei AG räumt dem Kunden für eine vertragskonforme Arbeitsausführung und Produkteherstellung eine Gewährleistungsfrist von zwei (2) Jahren seit der Abnahme ein. Für verdeckte Mängel geilt eine Gewährleistungsfrist von fünf (5) Jahren.
Optische Mängel und Farb-/Strukturdifferenzen
Optische Mängel (z.B. Kratzer) muss der Kunde bei Abnahme beanstanden. Eine spätere Geltendmachung von solchen Mängeln ist ausgeschlossen.
Ambühl Schreinerei AG haftet nicht für Farbdifferenzen zwischen den Produkten und allfälligen, dem Kunden zur Verfügung gestellten Mustern sowie zwischen verschiedenen Naturerzeugnissen (Holzstrukturen, Stein, etc.).
Der Lichtstrom und die Leistung unterliegen bei einem LED_Modul/einer Lichtquelle einer Toleranz von +/- 10% des Nennwerts. Werte innerhalb dieser Toleranz stellen keinen Mangel dar. Die Wahrnehmung der Lichtfarbe und -stärke kann je nach Einsatzort unterschiedlich sein.
Fehlerhafte Baumasse
Ambühl Schreinerei AG haftet nur dann für fehlerhafte Baumasse, wenn sie die Masse vor Ort selber aufgenommen hat. Ambühl Schreinerei AG haftet indessen nicht für Massangaben bzw. Abweichungen zu den von ihr erstellten Produkten, wenn ihr die Massangaben vom Kunden mitgeteilt worden sind.
Entladen, Auspacken und Installation
Ambühl Schreinerei AG haftet nicht für Schäden, die beim Entladen oder Auspacken der gelieferten Produkte entstanden sind. Ambühl Schreinerei AG haftet ausserdem nicht für Schäden, die bei der Montage durch den Kunden oder durch von ihm beigezogene Dritte verursacht worden sind.
Elektronische Geräte
Für elektronische Geräte wie Küchengeräte, Leuchten, Leuchtmittel, etc. leistet Ambühl Schreinerei AG im Rahmen der Bestimmungen des Lieferanten Gewähr. Wünscht dies der Kunde, tritt Ambühl Schreinerei AG die gegenüber dem Lieferanten oder Hersteller bestehenden Gewährleistungsansprüche an den Kunden ab.
Unsachgemässe Behandlung und Nutzung
Für Mängel und Schäden infolge unsachgemässer Behandlung und Nutzung durch den Kunden ist eine Garantie ausgeschlossen
9. Datenschutz
Ambühl Schreinerei AG verweist auf die Informationen betreffend Verwendung von Personendaten und Datenschutzerklärung unter https:///www.ambuehl-schreinerei .
10. Werbung
Der Kunde gestattet Ambühl Schreinerei AG, sich für Werbe- und Informationszwecke auf die für den Kunden ausgeführten Arbeiten zu beziehen, es sei denn, es wurde ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart.
11. Anwendbares Recht
Auf dieses Vertragsverhältnis ist Schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich im Zusammenhang mit dem Auftrag, eingeschlossen dieser AGB ergebenden Streitigkeiten ist – unter Vorbehalt abweichender zwingender Gerichtsstände des Bundesrechts – Davos.